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   BGH, 09.12.2008 - X ZR 124/05   

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https://dejure.org/2008,5616
BGH, 09.12.2008 - X ZR 124/05 (https://dejure.org/2008,5616)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2008 - X ZR 124/05 (https://dejure.org/2008,5616)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - X ZR 124/05 (https://dejure.org/2008,5616)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Lehre eines Patents über ein Lagerregal mit beweglichen Gestellen; Auslegung der patentgemäßen Lehre bei Fehlen eines Merkmals in einer Zeichnung einer Patentschrift

  • Judicialis

    PatG § 14

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 14
    Auslegung der Lehre eines Patents über ein Lagerregal mit beweglichen Gestellen; Auslegung der patentgemäßen Lehre bei Fehlen eines Merkmals in einer Zeichnung einer Patentschrift

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Fehlen eines Merkmals in einer Zeichnung einer Patentschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 390
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - X ZR 124/05
    Eine Lehre zum technischen Handeln geht dagegen über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus, wenn die Gesamtheit der Anmeldungsunterlagen nicht erkennen lässt, dass sie als Gegenstand von dem mit der Anmeldung verfolgten Schutzbegehren umfasst sein soll (BGHZ 128, 270, 277 - Elektrische Steckverbindung; BGHZ 148, 383, 389 - Luftverteiler; Sen.Beschl. v. 05.10.2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 168/98

    Luftverteiler; Identität des Gegenstandes einer europäischen Patentanmeldung mit

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - X ZR 124/05
    Eine Lehre zum technischen Handeln geht dagegen über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus, wenn die Gesamtheit der Anmeldungsunterlagen nicht erkennen lässt, dass sie als Gegenstand von dem mit der Anmeldung verfolgten Schutzbegehren umfasst sein soll (BGHZ 128, 270, 277 - Elektrische Steckverbindung; BGHZ 148, 383, 389 - Luftverteiler; Sen.Beschl. v. 05.10.2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm).
  • BGH, 05.10.2000 - X ZR 184/98

    Zeittelegramm; Nichtigerklärung eines Patents bei gegenüber der Anmeldung engerer

    Auszug aus BGH, 09.12.2008 - X ZR 124/05
    Eine Lehre zum technischen Handeln geht dagegen über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus, wenn die Gesamtheit der Anmeldungsunterlagen nicht erkennen lässt, dass sie als Gegenstand von dem mit der Anmeldung verfolgten Schutzbegehren umfasst sein soll (BGHZ 128, 270, 277 - Elektrische Steckverbindung; BGHZ 148, 383, 389 - Luftverteiler; Sen.Beschl. v. 05.10.2000 - X ZR 184/98, GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm).
  • BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08

    Sensoranordnung

    Nach der auch vom Patentgericht herangezogenen Rechtsprechung des Senats ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die mit der Nachanmeldung beanspruchte Merkmalskombination in der Voranmeldung in ihrer Gesamtheit als zu der angemeldeten Erfindung gehörend offenbart ist (BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - X ZR 107/04, GRUR 2008, 597 Rn. 17 - Betonstraßenfertiger; Urteil vom 9. Dezember 2008 - X ZR 124/05, GRUR 2009, 390 Rn. 23 - Lagerregal; Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 389 ff. = GRUR 2002, 146 - Luftverteiler).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 42/20

    Decodierer zur Bildrekonstruktion

    In diesem Fall stehen Abweichungen in der Ausgestaltung des Gegenstands der Nachanmeldung der Inanspruchnahme einer Priorität nicht entgegen, vorausgesetzt ein Fachmann vermag bei Vergleich der beiden Anmeldungen den gemeinsamen Erfindungsgedanken ohne weiteres zu erkennen (vgl. BGH GRUR 2009, 390, 392 - Lagerregal).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 4/20

    Patent für eine endoskopische Vorrichtung zur Verursachung von Hämostase

    Für diese Erkenntnis bedarf es nicht der ausdrücklichen Darstellung eines Ausführungsbeispiels ohne Vorspannung, denn auch Ausführungsformen, die nicht explizit in der Klagepatentschrift als beispielhaft beschrieben sind, können grundsätzlich unter die unter Schutz gestellte technische Lehre fallen (BGH GRUR 2009, 390 - Lagerregal).
  • BGH, 19.07.2011 - X ZR 25/09

    Prüfung eines Patentanspruchs für Heizungsrohre

    Allein aus dem Fehlen eines Merkmals in einer Zeichnung einer Patentschrift kann nicht geschlossen werden, dass es zur patentgemäßen Lehre gehört, dass dieses Merkmal nicht vorhanden ist (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 X ZR 124/05, GRUR 2009, 390 Lagerregal).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2022 - 15 U 58/22
    Für diese Erkenntnis bedarf es nicht der ausdrücklichen Darstellung eines Ausführungsbeispiels ohne Formschluss zwischen Halter und Verriegelungshülse, denn auch Ausführungsformen, die nicht explizit in der Verfügungspatentschrift als beispielhaft beschrieben sind, können grundsätzlich unter die unter Schutz gestellte technische Lehre fallen (BGH, GRUR 2009, 390 - Lagerregal).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2022 - 2 U 12/20

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen Adapter für

    Da es sich jedoch bei den Figuren lediglich um schematische und nicht notwendigerweise alle Details beinhaltende Darstellungen handelt (vgl. BGH, GRUR 2009, 390 - Lagerregal), wird der Fachmann nicht allein von den Zeichnungen einschließlich der Bezugszeichenliste ausgehen, sondern sie unter Einbeziehung der Erläuterungen in der Patentbeschreibung betrachten.
  • BPatG, 13.11.2013 - 1 Ni 3/13

    Motorolas Push-Patent aufgehoben

    Allein aus dem Fehlen eines Merkmals kann nicht geschlossen werden, dass es zur patentgemäßen Lehre gehört, dass dieses nicht erwähnte Merkmal nicht vorhanden ist (BGH GRUR 2009, 390-393 - Lagerregal).
  • BPatG, 15.10.2020 - 1 Ni 8/19
    Allein aus dem Fehlen eines Merkmals in einer Patentschrift kann ohne weitere Anhaltspunkte nicht geschlossen werden, dass seine Abwesenheit zur patentgemäßen Lehre gehört (BGH GRUR 2009, 390 - Lagerregal).
  • BGH, 30.09.2014 - X ZR 158/12

    Anforderungen an das Beruhen eines Patents auf erfinderischer Tätigkeit

    Selbst wenn Figur 5B auf einen gleichzeitigen Ablauf des Schneidens und des Lokalisierens der nächsten Positioniermarke hindeuten sollte, wird der Fachmann allein aus der Skizze nicht auf diesen Ablauf schließen, ohne dass die Patentschrift ihm entsprechende Hinweise gibt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - X ZR 124/05, GRUR 2009, 390 - Lagerregal Rn. 19, für den Fall, dass ein Merkmal nicht aus der Zeichnung zu entnehmen ist).
  • BPatG, 06.07.2020 - 19 W (pat) 1/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann jedoch allein aus dem Fehlen eines Merkmals in einer Zeichnung nicht geschlossen werden, dass es zur patentgemäßen Lehre gehört, dass dieses Merkmal nicht vorhanden ist (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - X ZR 124/05, GRUR 2009, 390 - Lagerregal).
  • LG Düsseldorf, 05.03.2020 - 4b O 1/20

    Anschlussklemme 2

  • BPatG, 11.01.2016 - 19 W (pat) 14/12

    Anforderungen an die Patentfähigkeit einer Steuerschaltung für einen

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